Die Arbeit der KEZ unterstützen

In den folgenden Abschnitten finden Sie Informationen, wie Sie unsere Arbeit fördern können. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie für uns und unsere Arbeit beten.

Kleiderkammer mit vielen Kleidungsstücken
  1. Kaufen Sie bei uns ein.

Fahrradwerkstatt, Kleiderkammer, Sozialer Möbeldienst
Diese Einrichtungen von uns sind ohne Einschränkungen nutzbar und für jeden zugänglich. Hier kann man bewusst am Wertstoffkreislauf teilnehmen, Dingen eine zweite Nutzung ermöglichen und somit etwas gutes für die Umwelt und seinen Geldbeutel tun.

2. Erzählen Sie von uns.

Wir sind eine kleine diakonische Einrichtung, die keine großen Finanzen für Werbung aufbringen kann und will. Wenn Sie Menschen kennen, die unsere Arbeit noch nicht kennen, dann machen Sie sie gerne auf uns und unsere Angebote aufmerksam.

Superheldenbild, die Tafelaufgaben erledigen.

3. Arbeiten Sie mit.

Die meisten unserer Mitarbeiter sind ehrenamtlich bei uns engagiert. Ob Tafel, Kleiderkammer, Möbeldienst oder im Haus bei Veranstaltungen. Wir sind auf vielfältige Unterstützung angewiesen und freuen uns über Austausch und praktische Hilfe.

4. Spenden Sie Geld.

Gern können sie uns durch ihre Spende helfen, diese Arbeit zu tun.

Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau
Bank für Kirche und Diakonie (LKG)
BIC: GENODED1DKD

IBAN: DE 53 3506 0190 1613 0810 18

Wir sind als Teil der Kirche berechtigt, steuerrechtlich wirksame Spendenquittungen auszustellen. Wer eine Spendenquittung haben möchte, bitten wir um Vermerk seiner Anschrift auf der Überweisung oder die Zusendung einer Mail.

© Medio TV / Christian Schauderna / fundus-medien.de
© Rainer Holweger / fundus-medien.de

5. Die KEZ im Testament bedenken.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Damit wird das Erbe auf die nächsten Blutsverwanden und den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner aufgeteilt.
Wer das nicht oder konkreter regeln möchte, kann mit einem Testament vorsorgen.

Dieses muss für die Gültigkeit einige Formalien erfüllen. Als erstes soll es handschriftlich verfasst werden. Als Überschrift muss deutlich werden, um was es sich handelt. „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ sind allgemein gebräuchlich. Dann sollten Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtstag und Adresse aufgeführt werden. Als nächstes schreiben Sie, wer was erhalten soll.

Hier können Sie ihre Familienangehörigen, Freunde und Organisationen bedenken, die etwas aus Ihrem Nachlass erhalten sollen.

Eine Formulierung könnte so aussehen: Zum alleinigen Vollerben setze ich meinen Neffen Günther Peters ein, wohnhaft in 01234 Petersberg, ersatzweise dessen Söhne Jochen und Klaus.

Wenn Sie die KEZ bedenken wollen können Sie folgende Formulierung nutzen:
Die Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau, Johannisstr. 58 B, 09405 Zschopau, soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von YX € erhalten.
Mit dieser Formulierung erhalten wir lediglich die angegebene Summe und werden nicht zu Erben.

Zuletzt müssen sie mit Ort, Datum und ihrem ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen leserlich unterschreiben. Damit haben Sie dann ein gültiges Testament. Um sicher zu gehen, können Sie das bei einem Notar überprüfen lassen und dann beim Nachlassgericht hinterlegen. So werden im Todesfall alle Erben und Begünstigten sicher Informiert.